EU-weite Ausschreibung
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Rilpivirin, ATC J05AG05 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027
Gesucht wird: Arzneimittel. Die Ausschreibung heißt „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Rilpivirin, ATC J05AG05 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027“. Angebote sind bis Mittwoch, 05.05.2027 einzureichen, in 185 Tagen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV).
- Angebotsfrist
- 05.05.2027, noch 185 Tage
- Veröffentlicht
- 20.05.2025
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Bekanntmachung
- EU-weit (TED)
- Leistungsart
- Lieferleistung
- Auftragswert
- nicht veröffentlicht
- Quelle, zuletzt geprüft
- TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
- Erfüllungsort
- nicht angegeben
Vergabestelle und Unterlagen
Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar
Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der VergabeplattformKurz gesagt
Die DAK-Gesundheit schließt Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Rilpivirin.
- Die Vertragslaufzeit ist vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027.
- Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit beitreten.
- Angebote müssen per E-Mail eingereicht werden, nicht per Post.
- Für einen Beitritt müssen Unterlagen bis zum 5. des Vormonats vorliegen.
- Der Vertrag endet automatisch bei Inkrafttreten eines späteren Exklusivvertrags.
Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.
Leistungsbeschreibung
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Rilpivirin, ATC J05AG05, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.07.2025 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: [email protected] DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse [email protected] zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.07.2025 abgeschlossen und enden am 30.06.2027.Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei [email protected] einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse [email protected] ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
Vertrag und Verfahren
| Laufzeit | 24 Monate |
|---|---|
| Rahmenvereinbarung | nein |
| Bindefrist | 1 Monat nach Angebotsfrist |
| Für KMU geeignet | nicht ausgewiesen |
| Sicherheitsleistung | nicht verlangt |
| Rechtsgrundlage | GWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU) |
| Art des Auftraggebers | Einrichtung des öffentlichen Rechts (Bund) |
Zeitplan
| Veröffentlichung | Dienstag, 20.05.2025 |
|---|---|
| Angebotsfrist | Mittwoch, 05.05.2027, 12:00 Uhr |
| Bindefrist endet (rechnerisch) | Freitag, 04.06.2027 |
Im Marktvergleich
- Ein Auftragswert ist nicht veröffentlicht, wie bei rund 97 Prozent der offenen Bekanntmachungen.
- Bundesweit sind 1833 Ausschreibungen derselben CPV-Gruppe offen (33600…, Arzneimittel).
- Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Abgerufen wird während der Laufzeit nach Bedarf, der tatsächliche Umfang steht vorher nicht fest.
- Die Frist fällt in Kalenderwoche 18.
Kurz beantwortet
Wie viel Zeit bleibt für das Angebot?
Bis Mittwoch, 05.05.2027, also noch 185 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.
Was bedeutet hier Rahmenvereinbarung?
Die Vergabestelle schließt einen Vertrag über eine Laufzeit und ruft Leistungen nach Bedarf ab. Mengen in der Bekanntmachung sind Schätzungen, keine Zusagen.
Wie lange ist man an das Angebot gebunden?
1 Monat nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 04.06.2027. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.
Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?
Über die Originalbekanntmachung und die dort verlinkte Vergabeplattform. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.
Wie hoch ist der Auftragswert?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.
Ist der Auftrag für kleine und mittlere Unternehmen geeignet?
Die Bekanntmachung weist ihn nicht ausdrücklich als für KMU geeignet aus; das schließt kleinere Betriebe nicht aus, eine Bietergemeinschaft kann helfen.
So bereiten Sie das Angebot vor
- Zuerst die Unterlagen von der Vergabeplattform holen und jede Position des Leistungsverzeichnisses durchgehen. Mehr
- Rahmenvereinbarung: Preise so kalkulieren, dass sie bei kleinen und großen Abrufmengen tragen. Mehr
- Die EEE ausfüllen und die geforderten Eignungsnachweise auf Abruf bereithalten. Mehr
- An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 04.06.2027: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
- Abgabe bis 05.05.2027, 12:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
- Fragen zu den Unterlagen über die Plattform stellen, solange die Frist es erlaubt; Fehler im Verfahren sofort rügen. Mehr
Einordnung nach CPV
- 33600000 Arzneimittel
Zuschläge für vergleichbare Leistungen
Zuschlagsbekanntmachungen auf TED, gleiche CPV-Gruppe (33600…). Alle Zuschläge
Weitere offene Ausschreibungen
Derzeit keine weiteren offenen Verfahren.
Rechtsrahmen
(1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.
Wissen zum Verfahren
- EU-Schwellenwerte
- Vergabeunterlagen lesen
- Eignung nachweisen
- Angebotsfristen
- An einer Ausschreibung teilnehmen
Quellen
- Bekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union, abgerufen am 01.11.2026
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008, deutsche Fassung
- GWB § 119: gesetze-im-internet.de
- Marktzahlen: Vergabe-Index, eigene Auswertung aller offenen Bekanntmachungen
Zitieren: „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Rilpivirin, ATC J05AG05 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-t323588-2025, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.