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EU-weite Ausschreibung

Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende der DAK-Gesundheit

Gesucht wird: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Die Ausschreibung heißt „Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende der DAK-Gesundheit“. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Frist für Angebote: Montag, 30.11.2026, in 28 Tagen.

Angebotsfrist
30.11.2026, noch 28 Tage
Veröffentlicht
02.11.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Dienstleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 02.11.2026
Erfüllungsort
nicht angegeben

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Alle offenen Verfahren dieser Vergabestelle

Kurz gesagt

Die DAK-Gesundheit beschafft Dienstradleasing für Mitarbeitende in Deutschland.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum Zwecke der Überlassung an die Mitarbeitenden der DAK-G im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen gemäß den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen. (a) Dies betrifft insbesondere Abwicklung der Bestell-, Beendigungs-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Koordinierung und Management der Beziehungen/Leistungen, Inspektionsleistungen sowie - als rein optionale Leistungen - Instandhaltungsleistungen (Verschleißreparaturen). (b) Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragslaufzeit zwingend ein deutschlandweites Netz mit min. 5.000 stationären Fahrrad-Fachhändlern (Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung) sicherstellen, so dass alle Mitarbeitenden der DAK-G im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen geeigneten Fahrradhändler aufsuchen und sich ein Fahrrad aussuchen können, welches die DAK-G sodann leasen kann ["Muss"]. Zusätzlich kann der Auftragnehmer auch Online-Fachhändler anbieten [freiwillig/"kann"]; diese zählen nicht bei der verpflichtenden Zahl von min. 5.000 stationären Fahrrad-Fachhändlern mit. (c) Der Auftragnehmer stellt der DAK-G für die Durchführung/Abwicklung des Dienstradleasings ein Onlineportal zur Verfügung, welches die Vorgaben der Leistungsbeschreibung einhält. Das eingesetzte Onlineportal muss während der gesamten Vertragslaufzeit zwingend den schriftlichen Darstellungen des Auftragnehmers zum Onlineportal inkl. dem Onlineportal in Form des Testzugangs, welche mit dem Angebot eingereicht bzw. zur Verfügung gestellt wurden, entsprechen. (d) Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass die Leistungsausführung im Einklang mit allen gesetzlichen, behördlichen und sonstigen rechtlichen Regelungen steht und dem Zweck entsprechend durchgeführt werden kann. Sollte dies nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sein, muss er die DAK-G unverzüglich informieren. Die Parteien stimmen sich dann einvernehmlich über das weitere Vorgehen ab. Voranstehendes gilt insbesondere, wenn die Erlaubnis nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG nicht mehr vorliegt. (e) Einzelheiten zu Art, Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) sowie dem Preisblatt (Anlage B3). (2) Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebots an Diensträdern soll ein einheitlicher Dienstleister/Auftragnehmer (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) beauftragt werden. Der Auftragnehmer kann ein Dienstleister sein, der selbst Leasinggeber ist oder ein Leasingunternehmen als Nachunternehmen (sog. Dritter iSv. § 12) einbindet. Alternativ kann der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft sein, die aus einem Dienstleister und einem Leasingunternehmen besteht. Die DAK-G als Auftraggeberin schließt folgende Verträge/Vereinbarungen: (a) Dienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Dienstradleasings mit dem Auftragnehmer, (b) Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern als Grundlage für die Einzelleasingverträge mit dem Auftragnehmer [sofern der Auftragnehmer selbst Leasinggeber ist oder im Falle einer Bietergemeinschaft] bzw. mit dem vom Auftragnehmer eingebundenen Nachunternehmer [wenn Leasinggeber der Nachunternehmer des Auftragnehmers ist]. (3) Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebots an Diensträdern soll ein einheitlicher Dienstleister/Auftragnehmer (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) beauftragt werden. Der Auftragnehmer kann ein Dienstleister sein, der selbst Leasinggeber ist oder ein Leasingunternehmen als Nachunternehmen (sog. Dritter iSv. § 12) einbindet. Alternativ kann der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft sein, die aus einem Dienstleister und einem Leasi

Termine dieser Ausschreibung

VeröffentlichungMontag, 02.11.2026
AngebotsfristMontag, 30.11.2026, 12:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Montag, 08.02.2027

Was die Bekanntmachung festlegt

Laufzeit36 Monate
Verlängerungenbis zu 1
Rahmenvereinbarungnein
Bindefrist70 Tage nach Angebotsfrist
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
Sicherheitsleistungnicht verlangt
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts (Bund)

CPV-Codes dieser Ausschreibung

Einordnung

Vor der Abgabe prüfen

  1. Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen aus den Vergabeunterlagen Punkt für Punkt prüfen. Mehr
  2. Rahmenvereinbarung: Preise so kalkulieren, dass sie bei kleinen und großen Abrufmengen tragen. Mehr
  3. Abgabe bis 30.11.2026, 12:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  4. Eignung vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen, die verlangten Nachweise bereithalten. Mehr
  5. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 08.02.2027: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  6. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

Kurz beantwortet

Bis wann kann ein Angebot abgegeben werden?

Bis Montag, 30.11.2026, also noch 28 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Was bedeutet hier Rahmenvereinbarung?

Die Vergabestelle schließt einen Vertrag über eine Laufzeit und ruft Leistungen nach Bedarf ab. Mengen in der Bekanntmachung sind Schätzungen, keine Zusagen.

Muss eine Sicherheit gestellt werden?

Laut Bekanntmachung wird keine Sicherheitsleistung verlangt.

Wo gibt es die Vergabeunterlagen?

Die Bekanntmachung verlinkt die Vergabeplattform, auf der die Unterlagen liegen. Lesen geht meist ohne Konto, abgeben nur nach Registrierung auf der Plattform.

Wie lange ist man an das Angebot gebunden?

70 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 08.02.2027. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

Ist ein Auftragswert bekannt?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

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Rechtsrahmen

(1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.

Was das für Bieter heißt

Weitere offene Ausschreibungen

Derzeit keine weiteren offenen Verfahren.

Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende der DAK-Gesundheit“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/dienstrad-leasing-fuer-mitarbeitende-der-dak-gesundheit-t759352-2026, Stand 02.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.