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Nationale Ausschreibung

Landesunfallsammelversicherungsvertrag für Ehrenamtliche

„Landesunfallsammelversicherungsvertrag für Ehrenamtliche“ ist eine nationale Ausschreibung in siehe Teil A der Leistungsbeschreibung. Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung, national bekannt gemacht (unterhalb der EU-Schwellenwerte). Angebote sind bis Freitag, 20.11.2026 einzureichen, in 19 Tagen.

Angebotsfrist
20.11.2026, noch 19 Tage
Veröffentlicht
29.10.2026
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
national
Leistungsart
nicht angegeben
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
Bekanntmachungsservice des Bundes, 31.10.2026
Erfüllungsort
siehe Teil A der Leistungsbeschreibung

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Kurz gesagt

Versicherungsleistungen für ehrenamtlich Tätige und Nachbarschaftshelfer in Sachsen werden beschafft.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Erbringung von Versicherungsleistungen zur Absicherung der im Rahmen des Ehrenamts tätigen Personen sowie Nachbarschaftshelferinnen und -helfern im Freistaat Sachsen.

Bedingungsgrundlage sind die Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) nach der Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) von 2020 sowie die Leistungserweiterungen und Leistungsverbesserungen zu den AUB in Verbindung mit den nachfolgenden Leistungsbestandteilen.

Der Versicherungsschutz ist entsprechend dem bisherigen Landessammelunfallsammelversicherungsvertrages nachrangig gegenüber anderweitig bestehenden gesetzlichen oder privaten Unfallversicherungsschutz auszugestalten.

Unfallversicherung, Versicherung, Landesunfallversicherungsvertrag, Ehrenamtliche, Ehrenamt, Versicherungsvertrag

Termine dieser Ausschreibung

VeröffentlichungDonnerstag, 29.10.2026
AngebotsfristFreitag, 20.11.2026, 10:00 Uhr

Kurz beantwortet

Bis wann kann ein Angebot abgegeben werden?

Bis Freitag, 20.11.2026, also noch 19 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Nach welchem Vergaberecht läuft das Verfahren?

Öffentliche Ausschreibung. Der Auftrag liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten je nach Leistung VOB/A Abschnitt 1 oder die UVgO und das jeweilige Landesvergabegesetz. Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Wo gibt es die Vergabeunterlagen?

Die Bekanntmachung verlinkt die Vergabeplattform, auf der die Unterlagen liegen. Lesen geht meist ohne Konto, abgeben nur nach Registrierung auf der Plattform.

Warum ist die Ausschreibung nicht EU-weit?

Der geschätzte Auftragswert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte. Dann genügt die nationale Bekanntmachung, und es gilt das deutsche Vergaberecht für den Unterschwellenbereich.

Ist ein Auftragswert bekannt?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

Wo wird der Auftrag ausgeführt?

Erfüllungsort ist siehe Teil A der Leistungsbeschreibung. Für die Bewertung zählt dieser Ort, nicht der Sitz der Vergabestelle.

Vertrag und Verfahren

RechtsgrundlageVOL/A

Vor der Abgabe prüfen

  1. Vergabeunterlagen über die Originalbekanntmachung laden und das Leistungsverzeichnis vollständig lesen. Mehr
  2. Abgabe bis 20.11.2026, 10:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  3. Präqualifikation prüfen: sie ersetzt viele Einzelnachweise. Mehr
  4. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

CPV-Codes dieser Ausschreibung

Rechtsrahmen

(1) Dieser Teil gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. § 114 Absatz 2 bleibt unberührt.

Was das für Bieter heißt

Einordnung

Weitere offene Ausschreibungen

Derzeit keine weiteren offenen Verfahren.

Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Landesunfallsammelversicherungsvertrag für Ehrenamtliche“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/landesunfallsammelversicherungsvertrag-fuer-ehrenamtliche-oce76ec0b8d2f, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.