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EU-weite Ausschreibung

Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-10

EU-weite Ausschreibung (Lieferleistung): „Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-10“ in Nordrhein-Westfalen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Frist für Angebote: Dienstag, 05.10.2027, in 338 Tagen. Leistung nach CPV: Arzneimittel.

Angebotsfrist
05.10.2027, noch 338 Tage
Veröffentlicht
07.08.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Lieferleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Nordrhein-Westfalen

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur Originalbekanntmachung

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Kurz gesagt

Rabattverträge für Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Clostridium botulinum Toxin Typ A und Glyceroltrinitrat für pharmazeutische Unternehmen.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Hiermit wird die Aufhebung des Loses 1 "Abirateron - 500 mg - 90 Stück, Darreichungsform: FTA (ATC-Code: L02BX03)" der ursprünglichen Veröffentlichung (669055-2025 vom 13.10.2025) zum 30.09.2026 bekanntgegeben. Hiermit wird die Aufhebung des Loses 2 "Aflibercept - Applikationsmenge 2mg, Darreichungsform: ILO (ATC-Code: S01LA05)" der ursprünglichen Veröffentlichung (669055-2025 vom 13.10.2025) zum 30.06.2026 bekanntgegeben. Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Clostridium botulinum (Onabotulinum) Toxin Typ A, Darreichungsform: PIJ (ATC-Code: M03AX01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder: a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an [email protected] an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.12.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.11.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.10.2027. In jedem Fall enden die Verträge am 30.11.2027. Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Glyceroltrinitrat, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: C05AE01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitri

Termine dieser Ausschreibung

VeröffentlichungFreitag, 07.08.2026
AngebotsfristDienstag, 05.10.2027, 23:59 Uhr
Beginn der AusführungMontag, 01.12.2025
Ende der AusführungDienstag, 30.11.2027

Vertrag und Verfahren

Rahmenvereinbarungja
Bindefrist2 Jahre nach Angebotsfrist
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts

Leistung nach CPV

Im Marktvergleich

Marktdaten

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Nordrhein-Westfalen, alle Gewerke1.850451429

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

Checkliste vor dem Angebot

  1. Zuerst die Unterlagen von der Vergabeplattform holen und jede Position des Leistungsverzeichnisses durchgehen. Mehr
  2. Eignung vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen, die verlangten Nachweise bereithalten. Mehr
  3. Rahmenvereinbarung: Preise so kalkulieren, dass sie bei kleinen und großen Abrufmengen tragen. Mehr
  4. Abgabe bis 05.10.2027, 23:59 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  5. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

Fragen zu dieser Ausschreibung

Wie viel Zeit bleibt für das Angebot?

Bis Dienstag, 05.10.2027, also noch 338 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Was bedeutet hier Rahmenvereinbarung?

Die Vergabestelle schließt einen Vertrag über eine Laufzeit und ruft Leistungen nach Bedarf ab. Mengen in der Bekanntmachung sind Schätzungen, keine Zusagen.

Was genau wird beschafft?

Lieferleistung. Nach dem CPV-Code: Arzneimittel.

Wie lange läuft der Auftrag?

Der Auftrag läuft ab 01.12.2025 bis 30.11.2027.

Welche Regeln gelten für das Verfahren?

Offenes Verfahren. Der Auftrag liegt oberhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten GWB und VgV (bei Bauaufträgen VOB/A EU). Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Wie wird die Eignung bei EU-weiten Verfahren belegt?

Vorläufig kann die Eignung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegt werden; welche Nachweise die Vergabestelle verlangt, steht in den Vergabeunterlagen.

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Rechtsrahmen

(1) In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können.

Was das für Bieter heißt

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-10“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/offene-rahmenvereinbarung-ueber-arzneimittelrabatte-gemaess-130a-abs-8-t549047-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.