Nationale Ausschreibung
RES - Neubau Zoorestaurant, Freianlagen
Nationale Ausschreibung: „RES - Neubau Zoorestaurant, Freianlagen“ in Zoo Frankfurt. Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung, national bekannt gemacht (unterhalb der EU-Schwellenwerte). Angebote sind bis Montag, 07.12.2026 einzureichen, in 33 Tagen.
- Angebotsfrist
- 07.12.2026, noch 33 Tage
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Bekanntmachung
- national
- Leistungsart
- nicht angegeben
- Auftragswert
- nicht veröffentlicht
- Quelle, zuletzt geprüft
- Bekanntmachungsservice des Bundes, 04.11.2026
- Erfüllungsort
- Zoo Frankfurt
Vergabestelle und Unterlagen
Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar
Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der VergabeplattformLeistungsbeschreibung
Herstellung Freianlagen, Garten- und Landschaftsbauarbeiten am neuen Zoorestaurant im Zoo Frankfurt
RES - Neubau Zoorestaurant, Freianlagen
Zeitplan
| Veröffentlichung | Dienstag, 03.11.2026 |
|---|---|
| Angebotsfrist | Montag, 07.12.2026, 09:00 Uhr |
Das Wichtigste in Fragen
Wann endet die Angebotsfrist?
Bis Montag, 07.12.2026, also noch 33 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.
Wie hoch ist der Auftragswert?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 4 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.
Wo liegt der Erfüllungsort?
Erfüllungsort ist Zoo Frankfurt. Für die Bewertung zählt dieser Ort, nicht der Sitz der Vergabestelle.
Welche Regeln gelten für das Verfahren?
Öffentliche Ausschreibung. Der Auftrag liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten je nach Leistung VOB/A Abschnitt 1 oder die UVgO und das jeweilige Landesvergabegesetz. Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.
Warum ist die Ausschreibung nicht EU-weit?
Der geschätzte Auftragswert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte. Dann genügt die nationale Bekanntmachung, und es gilt das deutsche Vergaberecht für den Unterschwellenbereich.
Wo gibt es die Vergabeunterlagen?
Die Bekanntmachung verlinkt die Vergabeplattform, auf der die Unterlagen liegen. Lesen geht meist ohne Konto, abgeben nur nach Registrierung auf der Plattform.
Was die Bekanntmachung festlegt
| Rechtsgrundlage | VOB/A |
|---|
So bereiten Sie das Angebot vor
- Zuerst die Unterlagen von der Vergabeplattform holen und jede Position des Leistungsverzeichnisses durchgehen. Mehr
- Präqualifikation prüfen: sie ersetzt viele Einzelnachweise. Mehr
- Abgabe bis 07.12.2026, 09:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
- Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr
Leistung nach CPV
- 43
- 44
- 45
- 71
Rechtsrahmen
(1) Dieser Teil gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. § 114 Absatz 2 bleibt unberührt.
Im Marktvergleich
- Ein Auftragswert ist nicht veröffentlicht, wie bei rund 96 Prozent der offenen Bekanntmachungen.
- Die Frist fällt in Kalenderwoche 50.
Weitere offene Ausschreibungen
Derzeit keine weiteren offenen Verfahren.
Wissen zum Verfahren
- Verfahrensarten unterhalb der Schwelle
- Vergabeunterlagen lesen
- Eignung nachweisen
- Angebotsfristen
- An einer Ausschreibung teilnehmen
Quellen
- Bekanntmachung: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), abgerufen am 04.11.2026
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008, deutsche Fassung
- GWB § 106: gesetze-im-internet.de
- Marktzahlen: Vergabe-Index, eigene Auswertung aller offenen Bekanntmachungen
Zitieren: „RES - Neubau Zoorestaurant, Freianlagen“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/res-neubau-zoorestaurant-freianlagen-o71141b4d36a2, Stand 04.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.