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Nationale Ausschreibung

wissenschaftlich-theoretische Bewertung von Quantencomputing

Öffentlich ausgeschrieben in Berlin: „wissenschaftlich-theoretische Bewertung von Quantencomputing“. Frist für Angebote: Mittwoch, 11.11.2026, in 10 Tagen. Die Bekanntmachung ist national bekannt gemacht (unterhalb der EU-Schwellenwerte).

Angebotsfrist
11.11.2026, noch 10 Tage
Veröffentlicht
28.10.2026
Vergabeart
nicht angegeben
Bekanntmachung
national
Leistungsart
nicht angegeben
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
Bekanntmachungsservice des Bundes, 31.10.2026
Erfüllungsort
Berlin, Berlin

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Kurz gesagt

Es wird eine wissenschaftlich-theoretische Bewertung von Quantencomputing für eine Studie beschafft.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Dies ist einMarkterkundungsverfahren, in dem sich interessierte Firmenohne Einreichung eines Angebotszunächst formlos melden und ihr Interesse am Auftrag bekunden. Der Auftraggeber entscheidet anschließend, ob die vorgenannten Leistungen dann öffentlich ausgeschrieben werden. Mit der angegebenen Angebotsfrist ist die Frist gemeint, in welcher eine formlose Interessenbekundung eingereicht werden kann. Es wird an dieser Stelle kein Angebot erwartet.

Leistungsbeschreibung für einen Unterauftrag zur wissenschaftlich-theoretischen Bewertung von Quantencomputing im Rahmen des BSI-Vorhabens „Aktualisierung der Studie Entwicklungsstand Quantencomputer“

Ziel und Gegenstand der Leistung

Der Auftragnehmer unterstützt den DLR Projektträger bei der wissenschaftlich-theoretischen Aktualisierung der BSI-Studie „Entwicklungsstand Quantencomputer“. Ziel der Leistung ist es, relevante Entwicklungen im Quantencomputing anhand aktueller wissenschaftlicher Veröffentlichungen, theoretischer Ergebnisse und nachvollziehbarer Analysen zu bewerten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Fortschreibung der Studie aufzubereiten. Der DLR-PT verantwortet die Gesamtprojektsteuerung, die Koordination der Beiträge, die redaktionelle Integration in die Studie und die übergreifende Qualitätssicherung. Der Schwerpunkt liegt auf der wissenschaftlich-theoretischen Analyse der Grundlagen, algorithmischen Möglichkeiten und Grenzen des Quantencomputings. Dazu gehören insbesondere die Untersuchung quantenalgorithmischer Prinzipien, die Einordnung theoretischer Leistungsversprechen und Komplexitätsaussagen sowie die Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur möglichen Realisierbarkeit kryptographisch relevanter Quantencomputer (CRQC).

Formale Anforderungen an das eingesetzte Personal und fachliche Mitwirkung

Das eingesetzte Personal muss über nachweisbare, für die wissenschaftlich-theoretische Analyse von Quantencomputing, Quantenalgorithmen und quantenkryptographischen Fragestellungen relevante Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die fachliche Eignung der vorgesehenen Personen ist anhand geeigneter Nachweise, insbesondere einschlägiger Bildungsabschlüsse, fachlicher Aufträge oder wissenschaftlicher Publikationen, darzustellen. Die jeweiligen fachlichen Beiträge und ihre Relevanz für das Vorhaben sind zu erläutern. Darüber hinaus sind relevante neue Forschungsergebnisse zeitnah wissenschaftlich einzuordnen und für die Fortschreibung der Studie aufzubereiten sowie in fachliche Abstimmungen und Präsentationen einzubringen. Einschlägige wissenschaftliche Publikationen und Konferenzbeiträge können als Nachweis der Expertise dienen.

Interessierte Firmen möchten im Rahmen Ihrer Interessenbekundung auf das Anforderungsprofil eingehen, damit der Auftraggeber erkennen kann, ob grundsätzlich Fachkunde und Erfahrung vorhanden sind.

Quantencomputing

Bedingungen laut Bekanntmachung

RechtsgrundlageUVgO

Checkliste vor dem Angebot

  1. Vergabeunterlagen über die Originalbekanntmachung laden und das Leistungsverzeichnis vollständig lesen. Mehr
  2. Wer präqualifiziert ist, spart Einzelnachweise; den Eintrag im PQ-Verzeichnis prüfen. Mehr
  3. Abgabe bis 11.11.2026, 00:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  4. Fragen zu den Unterlagen über die Plattform stellen, solange die Frist es erlaubt; Fehler im Verfahren sofort rügen. Mehr

Fristen und Termine

VeröffentlichungMittwoch, 28.10.2026
AngebotsfristMittwoch, 11.11.2026, 00:00 Uhr

Marktdaten

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Berlin, alle Gewerke557153137

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

Einordnung

Das Wichtigste in Fragen

Wann endet die Angebotsfrist?

Bis Mittwoch, 11.11.2026, also noch 10 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Wo wird der Auftrag ausgeführt?

Erfüllungsort ist Berlin. Für die Bewertung zählt dieser Ort, nicht der Sitz der Vergabestelle.

Ist ein Auftragswert bekannt?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung und die dort verlinkte Vergabeplattform. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

Warum ist die Ausschreibung nicht EU-weit?

Der geschätzte Auftragswert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte. Dann genügt die nationale Bekanntmachung, und es gilt das deutsche Vergaberecht für den Unterschwellenbereich.

Nach welchem Vergaberecht läuft das Verfahren?

Der Auftrag liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten je nach Leistung VOB/A Abschnitt 1 oder die UVgO und das jeweilige Landesvergabegesetz. Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Leistung nach CPV

Rechtsrahmen

(1) Dieser Teil gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. § 114 Absatz 2 bleibt unberührt.

Was das für Bieter heißt

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „wissenschaftlich-theoretische Bewertung von Quantencomputing“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/wissenschaftlich-theoretische-bewertung-von-quantencomputing-off4abcef2b47, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.