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Nationale Ausschreibung

Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)

„Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)“ ist eine nationale Ausschreibung in Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt. Die Angebotsfrist endet am Mittwoch, 04.11.2026, in 3 Tagen. Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung, national bekannt gemacht (unterhalb der EU-Schwellenwerte).

Angebotsfrist
04.11.2026, noch 3 Tage
Veröffentlicht
28.10.2026
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
national
Leistungsart
nicht angegeben
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
Bekanntmachungsservice des Bundes, 31.10.2026
Erfüllungsort
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Kurz gesagt

Emissionsminderungsgutschriften für Dienstreisen, Fahrten und Veranstaltungen der Bundesregierung und Bundesverwaltung werden beschafft.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den Markt der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen. . Mit dem Ende der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zum 31.12.2020 ist auch der Clean Development Mechanism als Mechanismus zur Ausstellung von Zertifikaten für die Kyoto-Periode ausgelaufen. Für Emissionen ab dem Jahr 2021 erwirbt die Bundesregierung keine Kyoto-Zertifikate mehr. Stattdessen sollen Gutschriften aus Klimaschutzprojekten genutzt werden, die mit den Anforderungen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) vereinbar sind. Artikel 6 Absatz 4 des ÜvP etabliert hierfür den Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) als internationalen Kreditierungsmechanismus. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6.4 des ÜvP sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz. . Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze, nachhaltig und möglichst klimaneutral organisiert und durchgeführt werden sollen. Unvermeidbare Emissionen aus Flugreisen der Teilnehmenden sind dabei zu kompensieren. Weiterer Bestandteil dieses Beschaffungsvorgangs ist es somit, die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften für Veranstaltungen des Bundes zu erwerben. . Zusätzlich sollen für weitere Vorhaben der Bundesverwaltung die für die Kompensation erforderlichen Emissionsminderungsgutschriften beschafft werden. . Gutschriften sollen für folgende Einzelmaßnahmen erworben werden: I. Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung inkl. Veranstaltungen des Bundes II. Klimaneutrales BMUKN III. Klimaneutrales BMZ IV. Klimaneutrale Dienstreisen des Deutschen Bundestags V. Klimaneutrale Dienstreisen der Deutschen Bundesbank VI. Klimaneutrales BASE VII. Klimaneutrales BfS VIII. Klimaneutrales BfN IX. Klimaneutrales BMVg X. Klimaneutrales AA XI. Klimaneutrales UBA . Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA, bis zu 1.101.743 Minderungsgutschriften zu erwerben. . Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.

Vertrag und Verfahren

Sicherheitsleistungverlangt
Rechtsgrundlagenationales Vergaberecht (VOB/A, UVgO oder VOL/A)

Vor der Abgabe prüfen

  1. Vergabeunterlagen über die Originalbekanntmachung laden und das Leistungsverzeichnis vollständig lesen. Mehr
  2. Eine Sicherheitsleistung ist verlangt: Bürgschaft rechtzeitig beim Versicherer oder der Bank anfragen. Mehr
  3. Präqualifikation prüfen: sie ersetzt viele Einzelnachweise. Mehr
  4. Abgabe bis 04.11.2026, 08:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  5. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

Zeitplan

VeröffentlichungMittwoch, 28.10.2026
AngebotsfristMittwoch, 04.11.2026, 08:00 Uhr

Marktdaten

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Sachsen-Anhalt, alle Gewerke550108135

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

Im Marktvergleich

Fragen zu dieser Ausschreibung

Wie viel Zeit bleibt für das Angebot?

Bis Mittwoch, 04.11.2026, also noch 3 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Nach welchem Vergaberecht läuft das Verfahren?

Öffentliche Ausschreibung. Der Auftrag liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten je nach Leistung VOB/A Abschnitt 1 oder die UVgO und das jeweilige Landesvergabegesetz. Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Ist ein Auftragswert bekannt?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung und die dort verlinkte Vergabeplattform. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

Warum ist die Ausschreibung nicht EU-weit?

Der geschätzte Auftragswert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte. Dann genügt die nationale Bekanntmachung, und es gilt das deutsche Vergaberecht für den Unterschwellenbereich.

Wo wird der Auftrag ausgeführt?

Erfüllungsort ist Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt. Für die Bewertung zählt dieser Ort, nicht der Sitz der Vergabestelle.

Rechtsrahmen

(1) Dieser Teil gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. § 114 Absatz 2 bleibt unberührt.

Was das für Bieter heißt

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/erwerb-von-emissionsminderungsgutschriften-nach-den-regeln-zu-artikel-6-o8d66a4a304cd, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.