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EU-weite Ausschreibung

Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch

Gesucht wird: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen in München, Bayern. Die Ausschreibung heißt „Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch“. Angebote sind bis Dienstag, 12.01.2027 einzureichen, in 72 Tagen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV).

Angebotsfrist
12.01.2027, noch 72 Tage
Veröffentlicht
29.09.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Dienstleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
München, Bayern

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Alle offenen Verfahren dieser Vergabestelle

Kurz gesagt

Die Landeshauptstadt München beschafft die Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch für Baumaßnahmen.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Das Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, der Landeshauptstadt München ist für Neubauund Unterhaltsmaßnahmen bei Straßen im Stadtgebiet München zuständig. In den öffentlichen Verkehrsflächen wurde im Stadtgebiet von München bis etwa 1970 Straßenpech (Teer) als Bindemittel verwendet, das umweltgefährdende Stoffe enthält. Des Weiteren wurde bis 2007 anfallender teerhaltiger Straßenaufbruch bei Umbaumaßnahmen nach Möglichkeit in Form von mit hydraulischen Bindemitteln hergestellten Kaltmischfundationsschichten (KMF) wieder eingebaut. Bei einigen Straßenbaumaßnahmen fällt daher teerhaltiger Straßenaufbruch auch in Form von KMF an, der umweltverträglich entsorgt werden muss. Untergeordnet können darüber hinaus teerhaltige Fugenvergussmasse (FVM), schadstoffbelasteter Beton und Natursteine mit Anhaftungen für die Entsorgung anfallen. Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist eine vom Auftragnehmer durchzuführende ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, teerhaltige FVM und Beton in zugelassenen Anlagen, inkl. des Transports sowie einer für das gewählte Entsorgungsverfahren notwendigen Aufbereitung und Zwischenlagerung. Hierzu wird der Auftragnehmer gemäß § 22 KrWG mit der Erfüllung der Pflichten des Abfallerzeugers (hier: der Auftraggeber) beauftragt. Die abfallrechtliche Verantwortung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird für diese Rahmenvereinbarung im ausgeschriebenen Zeitraum eine Menge von ca. 8.000 t teerhaltigem Straßenaufbruch, ca. 100 t Gemisch aus FVM und Splittbettung sowie ca. 500 t Beton aus ca. 40 verschiedenen Baumaßnahmen erwartet. Das Material liegt als Granulat oder Schollen mit maximaler Kantenlänge von 0,8 m vor. Die ausgeschriebenen Mengen einzelner Leistungen beruhen auf den Erfahrungen der letzten Jahre, Abschätzungen aus den Baugrunderkundungen sowie den derzeit vorliegenden Kenntnissen über geplante Baumaßnahmen. Sie sind daher erfahrungsgemäß mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen abweichen kann. -- Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Mindestabnahme von 75 % der Gesamtsumme des Angebotes festgesetzt. Die Höchstgrenze, bis zu der ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgen kann, ist 140 % der Gesamtsumme des Angebots.

Was die Bekanntmachung festlegt

Laufzeit12 Monate
Verlängerungenbis zu 1
Rahmenvereinbarungja
Bindefrist60 Tage nach Angebotsfrist
Zuschlagskriteriennur Preis
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
Sicherheitsleistungnicht verlangt
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersKommune oder Kreis

Termine dieser Ausschreibung

VeröffentlichungDienstag, 29.09.2026
AngebotsfristDienstag, 12.01.2027, 10:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Samstag, 13.03.2027

Einordnung

Kurz beantwortet

Wie viel Zeit bleibt für das Angebot?

Bis Dienstag, 12.01.2027, also noch 72 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Was bedeutet hier Rahmenvereinbarung?

Die Vergabestelle schließt einen Vertrag über eine Laufzeit und ruft Leistungen nach Bedarf ab. Mengen in der Bekanntmachung sind Schätzungen, keine Zusagen.

Welche Regeln gelten für das Verfahren?

Offenes Verfahren. Der Auftrag liegt oberhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten GWB und VgV (bei Bauaufträgen VOB/A EU). Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Zählt nur der Preis?

Laut Bekanntmachung allein nach dem Preis. Die Gewichtung im Einzelnen steht in den Vergabeunterlagen.

Ist der Auftrag für kleine und mittlere Unternehmen geeignet?

Die Bekanntmachung weist ihn nicht ausdrücklich als für KMU geeignet aus; das schließt kleinere Betriebe nicht aus, eine Bietergemeinschaft kann helfen.

Wie lange läuft der Auftrag?

Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Bis zu 1 Verlängerungen sind vorgesehen.

Checkliste vor dem Angebot

  1. Vergabeunterlagen über die Originalbekanntmachung laden und das Leistungsverzeichnis vollständig lesen. Mehr
  2. Abgabe bis 12.01.2027, 10:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  3. Zuschlag nur nach Preis: jede Position sauber kalkulieren, keine Mischkalkulation. Mehr
  4. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 13.03.2027: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  5. Rahmenvereinbarung: Preise so kalkulieren, dass sie bei kleinen und großen Abrufmengen tragen. Mehr
  6. Eignung vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen, die verlangten Nachweise bereithalten. Mehr
  7. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

CPV-Codes dieser Ausschreibung

Wie viel gerade offen ist

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Bayern, alle Gewerke1.418316281

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

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Rechtsrahmen

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Was das für Bieter heißt

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Quellen

Zitieren: „Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/entsorgung-von-teerhaltigem-strassenaufbruch-t668498-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.