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EU-weite Ausschreibung

Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)

„Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)“ ist eine eu-weite Ausschreibung über eine Dienstleistung in Berlin. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Frist für Angebote: Montag, 02.11.2026, in 1 Tagen. Leistung nach CPV: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten.

Angebotsfrist
02.11.2026, noch 1 Tage
Veröffentlicht
25.09.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Dienstleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Berlin

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Kurz gesagt

Ein Projektträger wird für den Digitalpakt 2.0 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gesucht.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Der Projektträger (PT) unterstützt als Auftragnehmer/Auftragnehmerin (im Folgenden Auftragnehmer oder der AN) das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Referat 413 „Infrastrukturförderung Schule“ (im Folgenden Auftraggeberin oder die AG) bei der Bearbeitung der Aufgaben, die sich aus dem Digitalpakt 2.0 ergeben. Grundlagen des Digitalpakts sind die Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Digitalpakt 2.0 (RV), die Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt 2.0 (VV) und die Bund-Länder-Initiative zum Digitalen Lehren und Lernen. Demzufolge gliedert sich der Digitalpakt 2.0 in drei Handlungsstränge: - I „Ausstattung und IT-Infrastruktur“, - II „Schul- und Unterrichtsentwicklung“ und - III „Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen“. Die Unterstützung des AN wird vor allem im Handlungsstrang I benötigt, sowie für handlungsstrangübergreifende Gremien und Aufgaben, insbesondere hinsichtlich Transfers, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) und dem Mustervertrag (Anlage 5 der Vergabeunterlagen).

Vertrag und Verfahren

Rahmenvereinbarungja
Bindefrist59 Tage nach Angebotsfrist
ZuschlagskriterienPreis und Qualität
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersBundesbehörde

Fristen und Termine

VeröffentlichungFreitag, 25.09.2026
AngebotsfristMontag, 02.11.2026, 10:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Donnerstag, 31.12.2026

Einordnung

Kurz beantwortet

Wann endet die Angebotsfrist?

Bis Montag, 02.11.2026, also noch 1 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Was bedeutet hier Rahmenvereinbarung?

Die Vergabestelle schließt einen Vertrag über eine Laufzeit und ruft Leistungen nach Bedarf ab. Mengen in der Bekanntmachung sind Schätzungen, keine Zusagen.

Wie wird die Eignung bei EU-weiten Verfahren belegt?

Vorläufig kann die Eignung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegt werden; welche Nachweise die Vergabestelle verlangt, steht in den Vergabeunterlagen.

Ist ein Auftragswert bekannt?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

Wie lange ist man an das Angebot gebunden?

59 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 31.12.2026. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung und die dort verlinkte Vergabeplattform. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

So bereiten Sie das Angebot vor

  1. Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen aus den Vergabeunterlagen Punkt für Punkt prüfen. Mehr
  2. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 31.12.2026: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  3. Die EEE ausfüllen und die geforderten Eignungsnachweise auf Abruf bereithalten. Mehr
  4. Rahmenvereinbarung: Preise so kalkulieren, dass sie bei kleinen und großen Abrufmengen tragen. Mehr
  5. Neben dem Preis zählen weitere Kriterien: die Gewichtung in den Unterlagen prüfen. Mehr
  6. Abgabe bis 02.11.2026, 10:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  7. Fragen zu den Unterlagen über die Plattform stellen, solange die Frist es erlaubt; Fehler im Verfahren sofort rügen. Mehr

Leistung nach CPV

Wie viel gerade offen ist

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Berlin, alle Gewerke557153137

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

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Rechtsrahmen

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Was das für Bieter heißt

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/projekttraegerschaft-digitalpakt-2-0-rahmenvereinbarung-und-t661736-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.