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EU-weite Ausschreibung

Rahmenvereinbarung Betriebliche Altersversorgung bei der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH

„Rahmenvereinbarung Betriebliche Altersversorgung bei der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH“ ist eine eu-weite Ausschreibung über eine Dienstleistung in Bremen. Die Angebotsfrist endet am Mittwoch, 25.11.2026, in 24 Tagen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Leistung nach CPV: Versicherungen und Altersvorsorge.

Angebotsfrist
25.11.2026, noch 24 Tage
Veröffentlicht
27.10.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Dienstleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Bremen

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Kurz gesagt

Eine Rahmenvereinbarung für betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung für Beschäftigte wird beschafft.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV (Gruppenversicherungsvertrag) mit einer Versicherungsgesellschaft über die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Durchführungsweg der Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 BetrAVG für die Beschäftigten der FBG (Einpartnervereinbarung). Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung werden die individuellen Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit den teilnehmenden Beschäftigten als Einzelabrufe abgeschlossen. Die betriebliche Altersversorgung soll im steuerlich geförderten Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG im Wege der Entgeltumwandlung erfolgen. Die Finanzierung erfolgt sowohl durch die Beschäftigten (Entgeltumwandlung) als auch durch die FBG (Arbeitgeberzuschuss). Die Teilnahme der Beschäftigten ist freiwillig. Die FBG beabsichtigt, die derzeit bestehende betriebliche Altersversorgung über die Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e.V. durch eine neue betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung abzulösen. Die bisherige Versorgung über die VGU wird mit Einführung der neuen Direktversicherung für neueintretende Beschäftigte geschlossen. Für Beschäftigte, die zum Neuordnungszeitpunkt bereits Versorgungsanwartschaften bei der VGU erworben haben, bleiben diese aufrechterhalten und können fortgeführt werden. Es besteht für diese Beschäftigten die Möglichkeit, unter Geltung der allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen (z. B. betreffend das Höchstalter, siehe Pflichtenheft, Anlage 2) freiwillig in die Direktversicherung einzutreten und die VGU-Versorgung unter „Einfrieren“ der erworbenen Anwartschaften ruhend zu stellen. Eine gleichzeitige aktive Mitgliedschaft in beiden Versorgungswerken ist ausgeschlossen. Die Einführung der neuen bAV steht unter dem Vorbehalt des vorherigen Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zwischen der FBG und dem Betriebsrat. Die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Betriebsvereinbarung sind bereits in einer Regelungsabrede zwischen der FBG und dem Betriebsrat konsentiert; sie entsprechen den Vergabeunterlagen. Den anspruchsberechtigten Beschäftigten sind zwei aufeinander aufbauende Tarifmodelle anzubieten: Im Basic-Tarif wandeln Beschäftigte monatlich EUR 50,00 ihres Entgelts um. Die FBG gewährt einen Arbeitgeberzuschuss, dessen Höhe sich nach der individuellen Betriebszugehörigkeit richtet und fünf Stufen vorsieht (EUR 50,00 ab 1 Jahr, EUR 75,00 ab 5 Jahren, EUR 100,00 ab 10 Jahren, EUR 125,00 ab 15 Jahren, EUR 150,00 ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit). Im Individual-Tarif können Beschäftigte zusätzlich zum Basic-Tarif weiteres Entgelt umwandeln. Die FBG gewährt auf den erhöhten Arbeitnehmerbeitrag einen prozentualen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 30 % des vereinbarten Umwandlungsbetrags. Der Arbeitgeberzuschuss ist zweifach begrenzt: (1) Entgeltumwandlungsbetrag und Arbeitgeberzuschuss dürfen zusammen 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. (2) Der Arbeitgeberzuschuss wird bis zur Erreichung einer gemeinsamen monatlichen Einzahlungshöhe (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammen) von EUR 400,00 begrenzt. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte der FBG in einem ungekündigten unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, soweit sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eine Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen. Befristet Beschäftigte, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Leiharbeitnehmer haben keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG bleibt unberührt. Die prognostizierte Anzahl der bAV-berechtigten Beschäftigten beträgt im Betrachtungszeitraum 2027–2034 zwischen 91 und 126 Personen. Gefordert ist eine aufgeschobene Rentenversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung. Die Rentenversicherung muss mindestens eine Garantieleistung in Höhe der eingezahlten Be

Bedingungen laut Bekanntmachung

Laufzeit96 Monate
Verlängerungenbis zu 1
Rahmenvereinbarungja
Bindefrist36 Tage nach Angebotsfrist
ZuschlagskriterienQualität
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersÖffentliches Unternehmen

Checkliste vor dem Angebot

  1. Vergabeunterlagen über die Originalbekanntmachung laden und das Leistungsverzeichnis vollständig lesen. Mehr
  2. Abgabe bis 25.11.2026, 11:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  3. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 31.12.2026: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  4. Neben dem Preis zählen weitere Kriterien: die Gewichtung in den Unterlagen prüfen. Mehr
  5. Eignung vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen, die verlangten Nachweise bereithalten. Mehr
  6. Rahmenvereinbarung: Preise so kalkulieren, dass sie bei kleinen und großen Abrufmengen tragen. Mehr
  7. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

Fristen und Termine

VeröffentlichungDienstag, 27.10.2026
AngebotsfristMittwoch, 25.11.2026, 11:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Donnerstag, 31.12.2026

Marktdaten

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Bremen, alle Gewerke603026

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

Zuschläge für vergleichbare Leistungen

VeröffentlichtAuftragZuschlag anWert
16.09.2026Ausschreibung Betriebliche Altersvorsorge 2026Allianz Lebensversicherungs-AG–
07.08.2026Betriebliche Altersversorgung durch EntgeltumwandlungERGO Group AG360.000 Euro
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Im Marktvergleich

Das Wichtigste in Fragen

Bis wann kann ein Angebot abgegeben werden?

Bis Mittwoch, 25.11.2026, also noch 24 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Was bedeutet hier Rahmenvereinbarung?

Die Vergabestelle schließt einen Vertrag über eine Laufzeit und ruft Leistungen nach Bedarf ab. Mengen in der Bekanntmachung sind Schätzungen, keine Zusagen.

Wie lange ist man an das Angebot gebunden?

36 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 31.12.2026. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung und die dort verlinkte Vergabeplattform. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

Nach welchem Vergaberecht läuft das Verfahren?

Offenes Verfahren. Der Auftrag liegt oberhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten GWB und VgV (bei Bauaufträgen VOB/A EU). Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Wonach wird der Zuschlag erteilt?

Laut Bekanntmachung nach Qualität. Die Gewichtung im Einzelnen steht in den Vergabeunterlagen.

Leistung nach CPV

Rechtsrahmen

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Was das für Bieter heißt

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Rahmenvereinbarung Betriebliche Altersversorgung bei der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/rahmenvereinbarung-betriebliche-altersversorgung-bei-der-fischereihafen-t744529-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.