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EU-weite Ausschreibung · Transport und Logistik

Sammlung, Beförderung, Umladung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Germersheim

„Sammlung, Beförderung, Umladung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Germersheim“ ist eine eu-weite Ausschreibung über eine Dienstleistung in Rheinland-Pfalz. Frist für Angebote: Montag, 23.11.2026, in 22 Tagen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Leistung nach CPV: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen.

Angebotsfrist
23.11.2026, noch 22 Tage
Veröffentlicht
26.10.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Dienstleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Kurz gesagt

Die Ausschreibung betrifft die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Papier und Kappe aus dem Landkreis Germersheim.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Der Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion. | Die PPK-Fraktion beinhaltet Druckerzeugnisse, sonstige Papiere und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus PPK sowie in üblichem Umfang Störstoffe. Bei der Fraktion handelt es sich um Sammelware, die aus der haushaltsnahen Sammlung mittels Abfallsammelbehältern und der Erfassung mittels Umleerbehältern und Presscontainern an Wertstoffhöfen stammt, wobei innerhalb der Behältersammlung ebenfalls Beistellungen mit abgefahren werden. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV). | Das PPK-Mengenaufkommen lag im Jahr 2025 bei 8.025 Mg, im Jahr 2024 bei 8065 Mg und im Jahr 2023 bei 8.344 Mg. | Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen: - Übernahme der losen PPK-Sammelware an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (Umladestation); - Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom Auftragnehmer bestimmten Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen (Störstoffe); - ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung (z. B. Sortierung); - ordnungsgemäße Beseitigung / Verwertung von etwaigen Störstoffen / Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion; - Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen im Auftrag des Auftraggebers. - Weiterführende Angaben sind dem FB 253 - Vertragsentwurf zu entnehmen | Die PPK-Fraktion wird von dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten an der Übernahmestelle lose und unverpresst gelagert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die vom Auftraggeber gesammelte lose PPK-Fraktion an der angegebenen Übernahmestelle zu übernehmen, wobei die Verladung auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers durch den vom Auftraggeber mit der Umladung beauftragten Dritten durchgeführt wird. Sodann ist durch den Auftragnehmer der Nachtransport in eine / mehrere Endverwertungsanlage/n durchzuführen und die ordnungsgemäße Verwertung der PPK-Fraktion zu veranlassen. | Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom Auftragnehmer zu bestimmen. Auch die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom Auftragnehmer nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen. Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion. Es handelt sich um ein Gemisch aus kommunalen Druckerzeugnissen, Kartonagen und Verkaufsverpackungen aus PPK. Folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen:  Übernahme der losen PPK-Sammelware an einer vom AG vorgegebenen Übernahmestelle (Umladestation), die sich innerhalb des Kreisgebietes oder in einer maximalen Entfernung von 40 km von der nächst gelegenen Kreisgrenze, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet,  Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen (Störstoffe),  ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung (z. B. Sortierung),  ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion,  die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen im Auftrag des AG. Die PPK-Fraktion wird von dem vom AG beauftragten Dritten an der Übernahmestelle lose und unverpresst gelagert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die vom AG

Bedingungen laut Bekanntmachung

Rahmenvereinbarungnein
Bindefrist81 Tage nach Angebotsfrist
Zuschlagskriteriennur Preis
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
Sicherheitsleistungnicht verlangt
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersKommune oder Kreis

Vor der Abgabe prüfen

  1. Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen aus den Vergabeunterlagen Punkt für Punkt prüfen. Mehr
  2. Abgabe bis 23.11.2026, 10:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  3. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 12.02.2027: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  4. Zuschlag nur nach Preis: jede Position sauber kalkulieren, keine Mischkalkulation. Mehr
  5. Eignung vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen, die verlangten Nachweise bereithalten. Mehr
  6. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

Fristen und Termine

VeröffentlichungMontag, 26.10.2026
AngebotsfristMontag, 23.11.2026, 10:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Freitag, 12.02.2027
Beginn der AusführungDonnerstag, 01.07.2027
Ende der AusführungMontag, 31.12.2035

Wie viel gerade offen ist

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Transport und Logistik, bundesweit1944942
Transport und Logistik in Rheinland-Pfalz1042
Rheinland-Pfalz, alle Gewerke711138136
Landkreis Germersheim, alle Gewerke20––

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

Zuschläge für vergleichbare Leistungen

VeröffentlichtAuftragZuschlag anWert
29.10.2026Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht für den Zeitraum vom 01.11.2026 bis Umweltschutz Mitte GmbH–
29.10.2026Verwertung von AltholzVeolia Umweltservice Ost GmbH–
22.10.2026(Bekanntmachung über vergebenen Auftrag) Bereitstellung von Abfallgefäßen, Einsammeln und Transport von AbfällDrekopf Recyclingzentrum Rhein-Lippe GmbH1.001 Euro
09.10.2026Mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen für den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG–
07.10.2026RAHMENVEREINBARUNG über die Gestellung von Pressfahrzeugen, einschl. Sammlung, Beladung und Transport von WeihALBA Berlin GmbH–

Zuschlagsbekanntmachungen auf TED, gleiche CPV-Gruppe (90510…). Alle Zuschläge

Was die Zahlen sagen

Fragen zu dieser Ausschreibung

Bis wann kann ein Angebot abgegeben werden?

Bis Montag, 23.11.2026, also noch 22 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Wie wird die Eignung bei EU-weiten Verfahren belegt?

Vorläufig kann die Eignung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegt werden; welche Nachweise die Vergabestelle verlangt, steht in den Vergabeunterlagen.

Muss eine Sicherheit gestellt werden?

Laut Bekanntmachung wird keine Sicherheitsleistung verlangt.

Wie hoch ist der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung und die dort verlinkte Vergabeplattform. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

Wo liegt der Erfüllungsort?

Erfüllungsort ist Rheinland-Pfalz. Für die Bewertung zählt dieser Ort, nicht der Sitz der Vergabestelle.

Einordnung nach CPV

Häufig verlangte Nachweise im Gewerk Transport und Logistik

Erfahrungswerte aus Ausschreibungen dieses Gewerks, nicht aus dieser Bekanntmachung; maßgeblich sind ihre Vergabeunterlagen.

Rechtsrahmen

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Was das für Bieter heißt

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Sammlung, Beförderung, Umladung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Germersheim“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/sammlung-befoerderung-umladung-und-verwertung-von-papier-pappe-und-t740931-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.