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EU-weite Ausschreibung · Tiefbau und Straßenbau

Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027

„Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027“ ist eine eu-weite Ausschreibung über eine Dienstleistung in Darmstadt, Hessen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Angebote sind bis Montag, 09.11.2026 einzureichen, in 8 Tagen. Leistung nach CPV: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste.

Angebotsfrist
09.11.2026, noch 8 Tage
Veröffentlicht
27.10.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Dienstleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Kurz gesagt

Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst für Liegenschaften in Darmstadt.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

A. Ziele der Leistungserbringung Die Straßen- und Parkflächenreinigung sowie der Winterdienst dienen zur Erhaltung des vom Auftraggeber gewünschten Standards bzw. des gepflegten äußeren Eindruckes seiner Liegenschaft unter Berücksichtigung der erforderlichen Verkehrssicherheit. Sämtliche Tätigkeiten werden entsprechend der Leistungsbeschreibung (Mindestvorgabe, Turnus und ggf. Verfahren) und nach den gültigen Richtlinien bzw. nach den Erfordernissen und Pflegeanweisungen durchgeführt. B. Regeln, Hinweise und Informationen für die Leistungsausführung I. Allgemeine Beschreibung und Bestimmungen Es müssen Straßen, Parkplätze, Einfahrten, Rampen, Treppen, Auffahrten, Großflächen auf den Werken, Geh- und Radwege, Gebäudeeingänge, Tore, Notausgänge, Gasflaschenanlagen und Müllstationen und öffentlichen Gehwege, sowie der Anschlussstraßen verkehrssicher von Schnee und Eis geräumt bzw. mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln gestreut werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend den Festlegungen in den von ihm zur Erbringung der Leistung erstellten Räum- und Streuplänen während der winterlichen Einsatzzeit in eigener Zuständigkeit, rund um die Uhr, witterungsabhängig, das Erfordernis eines Einzeleinsatzes zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Auftraggebers und/oder der Polizei/Feuerwehr Folge zu leisten. Der Auftragnehmer hat sich über die zu erbringenden Leistungen und örtlichen Verhältnisse in den Straßen und Liegenschaften des Einsatzgebietes genau zu informieren und sein Personal über die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu belehren und in die entsprechenden Aufgaben einzuweisen. II. Straßenreinigung inkl. Entfernen von Unkraut und Grasbewuchs Das Reinigen von Verkehrsflächen dient im Einzelfall der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Verhinderung von Rutschgefahren z. B. Laubfall, starker Gras- und Kräuterwuchs), der Hygiene und der Ästhetik. Dabei sind die gesamten Verkehrsflächen zu reinigen. Dazu gehören: Straßenkehricht, Papiere, Kunststoffe, Dosen und ähnliche Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln. Laubfall ist abzukehren. Mechanische oder thermische Entfernung von Unkraut und Gras an Bordsteinkanten und Rinnen der Straßenflächen, Rinnen und Flächen (Ritzen zwischen den Pflastersteinen) der Parkplätze sowie Randsteine und Flächen der Gehwege. Heißarbeiten mit offener Flamme sind ausdrücklich verboten. Zugelassen sind ausschließlich das Heißschaum-Verfahren sowie Heißwasser- und Heißdampfgeräte. Die Straßenreinigung wird in Absprache viermal jährlich durchgeführt. Zur winterlichen Glättebekämpfung aufgebrachtes Streugut ist zum Ende der Wintersaison abzukehren und aufzunehmen. Übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist nicht zulässig und unbedingt zu vermeiden. III. Allgemeine Vorgaben zur Durchführung eines wirksamen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Winterdienstes Nutzung und Auswertung bestmöglicher Informationen über Wetterentwicklung oder Fahrbahnzustände. Verstärkte mechanische Schneeräumung, um möglichst viel Schnee und Eis mechanisch von der Straße zu entfernen und umso weniger auf physikalisch-chemischem Wege "wegtauen" zu müssen. Die Anwendung von Salzen mit hoher Tauwirksamkeit ermöglicht durch ein optimales Verhältnis zwischen getauter Eismenge und aufgebrachter Salzmenge eine Minimierung des Streusalzeinsatzes. Sehr wesentlich zur Salzmengenreduzierung ist die konsequente Anwendung von Feuchtsalz (FS 30), mit dem deutliche Salzeinsparungen bei gleichzeitig verbesserter Wirkung (schnellere Tauwirkung, längere Liegedauer, Wirksamkeit bei tiefen Temperaturen) erreicht werden können. Möglichst frühzeitiger Winterdiensteinsatz; je früher die Streuung erfolgt (vor Festfahren des Schnees) umso geringere Streumengen reichen aus. Optimierte und strategische Einsatzplanung, um im Bedarfsfall angepasst und schnell reagieren zu können. Ständig angepasste Streumengen im Einzelfall. Streusalz soll grundsätzlich wegeabhängig ausgebracht werden. Wen

Was die Bekanntmachung festlegt

Verlängerungenbis zu 2
Rahmenvereinbarungja
Bindefrist39 Tage nach Angebotsfrist
Zuschlagskriteriennur Preis
Für KMU geeignetja, laut Bekanntmachung
Sicherheitsleistungnicht verlangt
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersÖffentliches Unternehmen (Bund)

So bereiten Sie das Angebot vor

  1. Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen aus den Vergabeunterlagen Punkt für Punkt prüfen. Mehr
  2. Zuschlag nur nach Preis: jede Position sauber kalkulieren, keine Mischkalkulation. Mehr
  3. Abgabe bis 09.11.2026, 09:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  4. Eignung vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen, die verlangten Nachweise bereithalten. Mehr
  5. Rahmenvereinbarung: Preise so kalkulieren, dass sie bei kleinen und großen Abrufmengen tragen. Mehr
  6. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 18.12.2026: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  7. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

Termine dieser Ausschreibung

VeröffentlichungDienstag, 27.10.2026
AngebotsfristMontag, 09.11.2026, 09:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Freitag, 18.12.2026
Beginn der AusführungFreitag, 01.01.2027
Ende der AusführungDienstag, 31.12.2030

Zahlen zum Umfeld

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Tiefbau und Straßenbau, bundesweit739204198
Tiefbau und Straßenbau in Hessen4099
Hessen, alle Gewerke536160138
Landkreis Darmstadt-Dieburg, alle Gewerke14––

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

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Kurz beantwortet

Wann endet die Angebotsfrist?

Bis Montag, 09.11.2026, also noch 8 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Was bedeutet hier Rahmenvereinbarung?

Die Vergabestelle schließt einen Vertrag über eine Laufzeit und ruft Leistungen nach Bedarf ab. Mengen in der Bekanntmachung sind Schätzungen, keine Zusagen.

Wie lange ist man an das Angebot gebunden?

39 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 18.12.2026. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung und die dort verlinkte Vergabeplattform. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

Wie wird die Eignung bei EU-weiten Verfahren belegt?

Vorläufig kann die Eignung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegt werden; welche Nachweise die Vergabestelle verlangt, steht in den Vergabeunterlagen.

Muss eine Sicherheit gestellt werden?

Laut Bekanntmachung wird keine Sicherheitsleistung verlangt.

Einordnung nach CPV

Häufig verlangte Nachweise im Gewerk Tiefbau und Straßenbau

Erfahrungswerte aus Ausschreibungen dieses Gewerks, nicht aus dieser Bekanntmachung; maßgeblich sind ihre Vergabeunterlagen.

Rechtsrahmen

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Was das für Bieter heißt

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Quellen

Zitieren: „Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/strassen-und-parkflaechenreinigung-sowie-winterdienst-2027-t744295-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.